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Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Allgemeines
1. Der Abschluß aller Verträge, die Abwicklung der Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen.
2. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller, ohne daß es hierfür einer neuen Vereinbarung bedarf.
3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen unserer Kunden wird widersprochen. Diese werden hiermit ausgeschlossen und ausdrücklich abbedungen.
4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

II. Vertragsabsschluß
1. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
2. Unsere Angebote sind freibleibend.

III. Preise und Lieferbedingungen
1. Die Berechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisen und Bedingungen.
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
3. Lieferungen, Serviceleistungen und die Installation von Geräten und Software erfolgen nur nach Absprache und auf Rechnung des Bestellers.
4. Wenn zwischen Auftragsbestätigung durch uns und der übergabe beziehungsweise der Lieferung unerwartete Erhöhung der Preise eintreten (insbesondere der Umsatzsteuer), so werden wir uns mit dem Kunden in Verbindung setzen und Verhandlungen mit dem Ziel der Neufestsetzung der Preise aufnehmen. Führen diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis, so haben wir und unser Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

IV. Lieferzeit
1. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht: im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
3. Die Haftungsbegrenzungen gemäß (1.) und (2.) gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
4. Die Einhaltung unserer Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
5. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungsrechte, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
7. Soweit wir selbst von Dritten Leistungen beziehen, verpflichten wir uns unsere Lieferanten sorgfältig auszuwählen und die notwendigen Einkäufe beziehungsweise Bestellungen rechtzeitig und ausreichend zu tätigen. Sollten wir dennoch ohne unser Verschulden nicht beliefert werden, so sind wir, aber auch unsere Kunden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sind wir nicht in der Lage zu liefern, so werden wir dies unseren Kunden sofort anzeigen.

V. Gefahrübergang
1. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit der übergabe derselben an den Besteller auf diesen über.
2. Bei Versand der Ware geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit übergabe dieser an die Transportperson auf den Besteller über.
3. Wir veranlassen sofern es der Käufer nicht ausdrücklich untersagt, die Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von der Haftung für solche Schäden freigestellt.

VI. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach  §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Hierbei hat der Besteller offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche nach  Ablieferung der Ware schriftlich zu rügen, wobei zur Wahrung der Rügefrist die rechtzeitige Absendung der Rüge genügt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln läuft die genannte Rügefrist von 10 Tagen ab Entdeckung.
2. Dies gilt auch bei erfolgter Nach- und Ersatzlieferung.
3. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
4. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.
5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
6. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
7. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 IIBGB geltend macht.
8. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist. Sie gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
10. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist nicht von neuem.

VII. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in V. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
2. Die Regelung gemäß Punkt VI. 2. Gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt es auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Zur Vermeidung von Schäden weisen wir auf die Notwendigkeit einer täglichen Datensicherung hin.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung verbleibt das Eigentum an der gesamten Warenlieferung bei uns. Es besteht erweiterter verlängerter Eigentumsvorbehalt.
2. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
3. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware vor vollständiger Kaufpreiszahlung, tritt der Kunde, wenn er Kaufmann im Sinn des Handelsgesetzbuch ist, schon jetzt seinen Kaufpreis beziehungsweise Werkvergütung in Höhe des noch nicht bezahlten Kaufpreises im voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten bzw. vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Bearbeitung bzw. Vermischung.
6. Erfolgt die Vermischung in der Weise, da die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
7. Der Besteller verwaltet das so entstehende Allein- oder Miteigentum für uns.
8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie im Falle des Bekanntwerdens von Wechsel- oder Scheckprotesten gegen den Besteller und für den Fall, daß über das Vermögen des Bestellers Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt wird, sind wir berechtigt, die Kaufsache (Ware) zurückzunehmen.
9. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
10. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Würzburg (unabhängig von der Versendungsart).
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder aber
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus
den Verträgen und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen Würzburg vereinbart.
4. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz Gerichtsstand zu verklagen.
5. Falls der Besteller nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Bereichs der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Würzburg Gerichtsstand.
6. Dies gilt auch , falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

X. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die , soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, sofern sie diesen Punktbedacht hätten.

Gecco GmbH
Würzburg im November 2012


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